Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmende an Veranstaltungen/Seminare der Bauernschule Bad Waldsee (BSBW)
Stand: 25.09.2024
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare und Veranstaltungen, die von der BSBW selbst durchgeführt werden.
b) Sie bilden den rechtlichen Rahmen für das Vertragsverhältnis der BSBW mit einem/einer Teilnehmenden eines Seminars oder einer Veranstaltung.
c) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen oder Stornierungen) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form.
d) Die AGB werden mit der Anmeldung anerkannt.
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
a) Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erfolgen. Soweit in der veröffentlichten Ausschreibung des Seminars/der Veranstaltung nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt benannt ist, soll die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Seminarbeginn erfolgen.
b) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die BSBW behält sich vor gegebenenfalls eine Auswahl zu treffen.
c) Der Vertrag kommt nach der Anmeldung der/des Teilnehmenden erst durch die Annahme durch die BSBW zustande. Die BSBW kann das Vertragsangebot annehmen, indem sie der/dem Teilnehmenden eine mündliche/telefonische, schriftliche Bestätigung oder eine Bestätigung per E-Mail übermittelt oder mit der Durchführung des Seminars in Gegenwart des/der Teilnehmenden beginnt oder die/den Teilnehmenden aufgrund vorliegender Anmeldung zur Zahlung auffordert.
d) Mit der Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen verbindlich an und verpflichtet sich zur Zahlung der Seminargebühr.
e) Kann eine Anmeldung von der BSBW nicht angenommen werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
3. Veranstaltungsbeiträge/Seminargebühren, Zahlungsbedingungen
a) Die Seminargebühr, die in der Ausschreibung ausgewiesen ist, wird grundsätzlich vor Seminarbeginn mit Rechnungsstellung fällig. In der Seminargebühr ist die jeweils aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen.
b) Die Fälligkeit der Zahlung tritt unabhängig von der Leistungserbringung (auch durch Dritte) ein und ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer und unter Einhaltung des in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels ohne Abzug zu bezahlen.
c) Bei Nichtinanspruchnahme inkludierter Leistungen (wie Mahlzeiten, Exkursionen, Seminarunterlagen, etc.) besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.
d) Bei Exkursionen/Studienreisen gelten ggf. zusätzliche Bedingungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen oder von der BSBW mitgeteilt werden.
4. Mitbringen von Speisen, Zimmerbereitstellung, Parkplatz
a) Je nach Seminarausschreibung ist Verpflegung und ggf. als auch Unterkunft in der BSBW eingeschlossen.
b) Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen/Seminaren von Teilnehmenden in die BSBW ist untersagt. Unberührt bleiben Sonderfälle (beispielsweise bei Lebensmittelunverträglichkeiten) nach vorheriger Genehmigung durch die BSBW. Die BSBW übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken entstehen oder entstanden sind.
c) Die Unterbringung der/des Teilnehmenden erfolgt in Einzel- und Zweibettzimmern. Die BSBW ist bemüht, den Zimmerwünschen nachzukommen, jedoch besteht von Seiten der/des Teilnehmenden kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Gästezimmers.
d) Gebuchte Gästezimmer stehen dem/der Teilnehmenden ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der/die Teilnehmende hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
e) Am Abreisetag ist das Gästezimmer der BSBW um 09.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
f) Die BSBW hält eine begrenzte Anzahl an kostenfreien Parkplätzen bereit. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf einen Parkplatz oder die Reservierung eines solchen besteht nicht. Eine Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen von Fahrzeugen wird von der BSBW nicht übernommen.
5. An- und Abreise
a) Die An- und Abreise zum Seminar an der BSBW erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Teilnehmenden.
b) Es besteht kein Anspruch auf einen Fahrdienst zum Bahnhof Bad Waldsee. Kontaktdaten für einen externen Fahrdienst sind am Empfang bei Bedarf (eigene Organisation) zu erfragen.
Rücktritt der/ des Teilnehmenden
Die BSBW räumt dem/der Teilnehmenden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein:
a) Der/die Teilnehmende muss den Rücktritt grundsätzlich in Textform erklären. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist das Eingangsdatum der Erklärung in der BSBW.
b) Wenn der/die Teilnehmende den Rücktritt erklärt, gelten folgende Stornofristen und -kosten
- Vor 30 Kalendertagen vor Seminarbeginn: kostenlose Stornierung
- ab 30 Kalendertage vor Seminarbeginn: 10 € Bearbeitungsgebühr
- ab 14 Kalendertage vor Seminarbeginn: 25 % der gebuchten Leistung(en)
- ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50% der gebuchten Leistungen(en).
- Am Tag des Seminarbeginns: 100% der gebuchten Leistung(en).
c) Der/die Teilnehmende wird von den unter 6b) genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm vorgeschlagene Ersatzperson an seiner Stelle in den Vertrag eintritt und die spätestens drei Arbeitstage vor Seminarbeginn der BSBW bekannt gegeben wird. Der Eintritt in den Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung durch die BSBW.
Absage und Änderung von Veranstaltungen/Seminaren durch die BSBW
a) Die BSBW behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, u.a. aufgrund geringer Anmeldezahlen oder den Zeitpunkt des Beginns und des Endes zu verschieben. Gleiches gilt für Kursabsagen wegen Ausfall eines Dozenten/einer Dozentin oder aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung. Es erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung; in diesen Fällen fallen für die Teilnehmenden keine Kosten an.
b) Vorab entrichtete Beträge werden unmittelbar nach der Absage in voller Höhe erstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche gegenüber der BSBW geltend gemacht werden.
c) Die BSBW behält sich Anpassungen bezüglich des Inhalts und Ablaufs der einzelnen Seminare/Veranstaltungen sowie der Mitwirkung von Referierenden vor.
Ausschluss von der Teilnahme
a) Die BSBW kann Teilnehmende von Seminaren ausschließen, sofern durch diese die Durchführung des Seminars gefährdet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die teilnehmende Person mit der Zahlung der Seminargebühr in Verzug ist oder das Seminar oder der Betriebsablauf gestört wird oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Dies gilt auch, wenn in erheblichem Maße oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen wird.
Haftung
a) Die BSBW übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, es liegt grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der BSBW vor. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
b) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen durch die BSBW auftreten, ist die BSBW darüber in Kenntnis zu setzen. Die BSBW wird ihr angezeigte Mängel, sofern möglich, umgehend beseitigen und ihren Vertragspflichten nachkommen. Die/ der Teilnehmende ist verpflichtet, zu prüfen, welcher Beitrag ihrer- bzw. seinerseits zur Vermeidung bzw. Reduzierung der Störung möglich ist, um einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist die/ der Teilnehmende verpflichtet, die BSBW auf die Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen, sofern sie/ er davon Kenntnis hat.
c) Durch den/die Teilnehmende verursachte Schäden und Verunreinigungen am Gebäude, in den Räumlichkeiten und an der Ausstattung werden diesem/r in Rechnung gestellt.
d) Für mitgeführte Gegenstände u.a. auch technische Geräte oder ähnliches, übernimmt die BSBW keine Haftung.
Datenschutz und Bildrechte
a) Die personenbezogenen Daten der Seminarteilnehmer werden gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Seminaranmeldung und Seminarabrechnung sowie zum Versand von Informationsmaterial elektronisch in der internen Datenverarbeitung der BSBW gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
b) Mit der Anmeldung stimmt der/die Teilnehmende der maschinellen Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten zu. Diese Daten können jederzeit nach einem schriftlichen Hinweis der Teilnehmenden im Rahmen der Gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Homepage www.bauernschule.de einsehbar.
c) Fotos, die von Mitarbeitenden der BSBW während eines Seminars angefertigt werden und auf denen Teilnehmende zu sehen sind, können in Veröffentlichungen der BSBW verwendet werden. Die Teilnehmenden haben das Recht ihr Einverständnis jederzeit zu widerrufen.
d) Teilnehmende, die mit einer Verwendung nicht einverstanden sind, müssen dies in der jeweiligen Situation gegenüber der fotografierenden Person deutlich erklären. Im Übrigen gilt § 23 Abs. 1 KunstUrhG.
Sonstiges/Schlussbestimmungen
a) Das Rauchen in den Räumen der BSBW ist nicht gestattet. Vor den Gebäuden befinden sich Raucherbereiche.
b) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
c) Der Vertrag zwischen der BSBW und der/ dem Teilnehmenden unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
d) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
e) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der BSBW.
f) Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den/der Teilnehmenden sind unwirksam.
g) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
h) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag bestimmt sich nach den für 88339 Bad Waldsee zuständigen Gerichten.
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§23 Abs. (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gastveranstaltungen (einschließlich der Buchungsverträge) in der Bauernschule Bad Waldsee (BSBW)
Stand: 25.09.2024
1. Geltungsbereich
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Seminar- und Veranstaltungsräumen, Gästezimmern zur Beherbergung in der Bauernschule Bad Waldsee zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Freizeiten etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen oder Lieferungen der BSBW (nachfolgend einheitlich „Leistungen“ genannt).
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer, Seminar- und Veranstaltungsräume, Flächen sowie die Nutzung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder die Nutzung der Gästezimmer zu einem anderen als den Beherbergungszweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BSBW, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen ist, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
c) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
a) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Kundenreservierungsantrages durch die BSBW oder mit der Unterzeichnung des Buchungsvertrages durch die Vertragsparteien zustande. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Vertragserfüllung verpflichtet.
b) Die BSBW haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
aa) Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit beruhen, soweit die BSBW die Pflichtverletzung zu vertreten hat;
bb) sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der BSBW beruhen;
cc) Schäden, die durch eine Verletzung vertrags- oder leistungstypischer Pflichten entstehen und die Pflichtverletzung der BSBW grob fahrlässig oder vorsätzlich ist. Dabei stehen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen einer Pflichtverletzung der BSBW gleich.
c) Treten Mängel bzw. Störungen an den Leistungen der BSBW auf, hat der Kunde dies unverzüglich der BSBW anzuzeigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde erkennen kann, dass die Gefahr des Eintritts eines ungewöhnlich hohen Schadens droht.
d) Soweit dem Kunden Parkplätze auf dem Gelände der BSBW zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch keine Verwahrung zustande. Eine Überwachungspflicht seitens der BSBW besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der BSBW abgestellter Fahrzeuge oder für deren Inhalt haftet die BSBW nur dann, wenn sie hieran ein Verschulden trifft.
e) Alle Ansprüche gegenüber der BSBW verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der BSBW beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen
a) Die BSBW ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der BSBW zugesicherten Leistungen zu erbringen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der BSBW zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die BSBW beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von der BSBW verauslagt wird bzw. wurde.
c) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
d) Wenn der Kunde nachträglich Veränderungen der vereinbarten Leistungen wünscht und die BSBW dem zustimmt, dann ändern sich die Preise entsprechend des veränderten Leistungsumfanges.
e) Rechnungen der BSBW sind sofort ohne Abzug ab Eingang zu begleichen. Im Verzugsfall ist die BSBW berechtigt, gemäß den gesetzlichen Regelungen Verzugszinsen und eine Mahngebühr in Höhe von 20 € zu erheben. Nachweis und Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der BSBW vorbehalten.
f) Die BSBW ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Schriftform vereinbart werden.
g) Die Aufrechnung gegen eine Forderung der BSBW ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Kundenforderung zulässig.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Beherbergung
Die BSBW räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a)Der Kunde muss den Rücktritt in Textform gemäß § 126 b BGB erklären.
b) Tritt der Kunde vor dem 56. Tag der gebuchten Leistung zurück, erfolgt die Stornierung kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt erst nach Ablauf des kostenfreien Zeitraums, werden folgende Gebühren für die Gesamtleistungen oder die teilweise stornierten Leistungen fällig:
aa) vom 56. bis 21. Kalendertag vor Ankunft: 25% der gebuchten Leistungen;
bb) vom 21. bis 7. Kalendertag vor Ankunft: 50 % der gebuchten Leistungen;
cc) vom 7. Kalendertag bis vor den Ankunftstag: 80% der gebuchten Leistungen;
dd) Am Anreisetag: 100% der gebuchten Leistungen.
Nimmt der Kunde gebuchte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dies vorher rechtzeitig anzuzeigen, ist die BSBW berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen.
5. Rücktritt der Bauernschule BAD WALDSEE
a) In dem Zeitraum, in dem der Kunde zu einem kostenfreien Rücktritt berechtigt ist, kann auch die BSBW kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten. Die BSBW hat den Kunden von der Ausübung ihres Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Wird eine mit dem Kunden vereinbarte Vorauszahlung auch innerhalb einer von BSBW gesetzten Nachfrist nicht geleistet, kann die BSBW vom Vertrag zurücktreten.
c) Die BSBW ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, insbesondere wenn
aa) bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer von der BSBW nicht zu vertretender Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder wird;
bb) Veranstaltungsräume oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
cc) die BSBW begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BSBW in der Öffentlichkeit gefährden kann;
dd) ohne Zustimmung der BSBW Unter- bzw. Weitervermietungen oder Zweckentfremdungen der Gästezimmer vorgenommen werden.
d) Bei berechtigtem Rücktritt der BSBW besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Änderung der Teilnehmerzahl / Veranstaltungszeiten
a) Spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde der BSBW eine Teilnehmerliste mit Vorname, Name der Teilnehmenden in schriftlicher Form zukommen zu lassen.
b) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl (TN) durch den Kunden muss mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der BSBW mitgeteilt werden, um die Abweichung bei der Abrechnung berücksichtigen zu können. Wird die TN-Zahl erhöht, wird die tatsächliche TN-Zahl berechnet.
c) Ändern sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten einer Veranstaltung und stimmt die BSBW diesen Abweichungen zu, so kann die BSBW die zusätzlichen Leistungsbereitstellungszeiten in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn die BSBW die Änderung verschuldet hat.
d) Verschieben sich die vereinbarten Schlusszeiten der Veranstaltung und muss die BSBW deshalb Gäste wegen der verspäteten Zimmerräumung auswärts unterbringen, trägt der Kunde sämtliche diesbezüglich anfallenden Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des BSBW bleiben vorbehalten.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
a) Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen/Seminaren von Teilnehmenden oder vom Kunden in die BSBW ist untersagt.
b) Bei Zuwiderhandlungen ist die BSBW berechtigt, je Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den der BSBW dadurch entstandenen Ausfall zu fordern. Die BSBW übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken entstehen oder entstanden sind.
c) Unberührt bleiben Sonderfälle nach vorheriger Genehmigung durch die BSBW.
8. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe.
a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer; es sei denn, es gibt eine schriftliche Zusicherung mit der BSBW.
b) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
c) Am Abreisetag sind die Zimmer der BSBW um 09.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
d) Die BSBW behält sich ausdrücklich vor, bei ausgeschöpfter Kapazität Kunden in entsprechenden Einrichtungen auch außerhalb der BSBW unterzubringen.
9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
a) Soweit die BSBW für den Kunden auf dessen schriftliche Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die BSBW von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
b)Auftretende Störungen oder Beschädigungen der technischen Einrichtungen der BSBW in der Verwendung durch den Kunden gehen zu Lasten des Kunden, soweit die BSBW diese nicht zu vertreten hat.
c) Ist eine Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Inanspruchnahme des Stromnetzes der BSBW vorgesehen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BSBW.
d) Störungen an von der BSBW zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit unverzüglich beseitigt.
e) Bedürfen Veranstaltungen besonderer behördlicher Erlaubnisse oder Genehmigungen, hat diese der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen. Er hat auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher und sonstiger Vorschriften und Verpflichtungen sicherzustellen.
f) Die Nutzung des Haus-WLAN ist kostenlos möglich. Eine ständige Verfügbarkeit oder Nutzungsmöglichkeit des Netzes wird jedoch ausdrücklich nicht gewährleistet.
10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
a) Mitgeführte Gegenstände – auch persönliche – befinden sich auf eigene Gefahr in den Räumlichkeiten der BSBW. Die BSBW übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
b) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (auch Kerzen) hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen sind vorher mit der BSBW abzustimmen.
11. Haftung des Kunden für Schäden
Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Teilnehmende oder Besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
12. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Buchungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen in Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der BSBW.
c) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag bestimmt sich nach den für 88339 Bad Waldsee zuständigen Gerichten.
d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.